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Corona-Hilfen beantragen

Sie sind direkt oder indirekt vom Dezember Lockdown betroffen und erleiden Umsatzrückgänge?

 

Dann beantragen ich für Sie die Corona-Hilfen der Bundesregierung (November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II).

Achtung: Die Corona-Hilfen können im Falle eines Unternehmens nur über einen Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. 

Für Solo-Selbstständige gilt dies ab einem Betrag von 5000 €.

Alle wichtigen Infos zur Antragsberechtigung und Antragsstellung auf einen Blick!

Geschlossen Schild

​Mein Team aus Spezialisten und ich haben bereits viele Unternehmen und Solo-Selbstständigen bei der Beantragung der Corona-Hilfen unterstützt.

 

Als Legal-Tech Kanzlei verfügen wir über die neusten, technischen Lösungen um ihre Anträge so schnell und effektiv wie möglich stellen zu können.

 

So kommen Sie auf dem schnellsten Weg zur dringend benötigten finanziellen Hilfe für ihr Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten.

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Corona-Hilfen gratis prüfen

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie die Voraussetzungen für die Corona-Hilfen erfüllen.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf! Wir melden uns umgehend bei Ihnen und erörtern gemeinsam, ob und wenn ja, welche Art der Corona-Hilfe für Sie oder Ihr Unternehmen in Frage kommt.

Sollten Sie alle benötigten Informationen zur Antragsstellung parat haben, kann der Antrag binnen 24 Stunden von uns gestellt werden, so dass Sie schnellstmöglich an ihr Geld kommen!

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