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HONORAR & KOSTEN

Wenn die Unterstützung durch einen Anwalt benötigt wird, stellt sich stets zunächst die Frage nach den Kosten. 

 

Mein Ziel ist es, Sie so früh wie möglich über die zu erwartenden Kosten transparent zu informieren und die Möglichkeiten der Finanzierung gemeinsam mit Ihnen zu erörtern.

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Grundsätzlich berechne Ich für ein erstes Beratungsgespräch in der Regel einen Pauschalbetrag von 226,10 €. Falls das Problem sich nicht bereits durch die Beratung lösen lässt, besprechen Ich mit Ihnen detailliert die voraussichtlichen Kosten, die durch eine Vertretung entstehen und ob die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe besteht. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen Ich auch die nötige Korrespondenz mit dieser für Sie.

 

Bei wenig umfangreich gelagerten Fällen berechnet sich mein Honorar anhand der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In bestimmten Fällen, etwa bei umfangreichen Strafsachen, vereinbaren Ich eine faire Vergütung nach Aufwand im Wege eines Stundenhonorars oder auch als Pauschale für bestimmte Verfahrensabschnitte.

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer

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